Unterhalt
Bundesrat betont gemeinsame Eltern-Verantwortung für Unterhalt der Kinder
Die Länder haben sich in ihrer heutigen Plenarsitzung positiv zu einem Gesetzentwurf geäußert, der das Unterhaltsvorschussrecht durch reduzierte Nachweispflichten entbürokratisieren und hierdurch die Anspruchsbewilligung erleichtern soll.
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.